Rechtsanwalt von Bülow berät seine Mandanten bei allen bürgerlich-rechtlichen Problemen und Streitigkeiten. Hierzu gehören beispielsweise Fragen des Grundstücksrechts (Grundstückskaufverträge, Zwangsversteigerungen, Erbbaugrundstücke, Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Mietrecht), Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Schadensersatzrecht sowie das Forderungsmanagement.
Das Beratungsangebot umfasst das gesamte Spektrum von der Prüfung und dem Entwurf von Erklärungen und Verträgen bis zur Durchsetzung und der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche, und zwar sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.