Rechtsanwalt von Bülow berät und betreut Mandanten in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge.
Hierzu gehört zum einen der Bereich der Vorsorge. Dieser beinhaltet den Entwurf von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Regelungen zur lebzeitigen Übertragung von Vermögenswerten unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Aspekte und darüber hinaus die Übernahme von Testamentsvollstreckungen.
Zum anderen gehört zu diesem Themenbereich die Nachsorge nach dem Erbfall. Diese umfasst die Beratung ebenso wie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung zur Geltendmachung, Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. Typische Konstellationen sind etwa Differenzen über den Inhalt eines Testamentes, Streitigkeiten unter Miterben über die Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch Enterbte oder die Situation, sich mit einem missliebigen amtlichen Betreuer oder Testamentsvollstrecker auseinandersetzen zu müssen.
Besondere Expertise und Erfahrung hat Rechtsanwalt von Bülow zudem in der Bearbeitung von Fällen mit Auslandsbezug. Darüber hinaus ist er vertraut mit der Be- und Verwertung von Nachlassgegenständen wie Grundstücken, Edelmetallen, Münzen und Kostbarkeiten. Hierzu verfügt er über gute Kontakte zu renommierten Immobilienmaklern, Juwelieren, Uhrmachern, Taxatoren und Auktionshäusern.
Rechtsanwalt von Bülow ist als Nachlasspfleger tätig und übernimmt Testamentsvollstreckungen.